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BVB scheitert angebl. mit erstem Angebot (5 Mio) für Rafael Leão (BVB)

Ulrich, Freitag, 13.07.2018, 19:36 (vor 2108 Tagen) @ Blarry

Und das nicht zu Unrecht; einseitige Vertragsaufhebung sieht die FIFA nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes zu. Dass randalierende Fans dazugehören halte ich aufgrund der Allgegenwärtigkeit randalierender Fans für ausgeschlossen; dieses Risiko besteht für den Spieler bei jedem anderen Klub ebenso. Die Argumentation seitens der Spieler, der Angriff sei vom Verein provoziert gewesen, wird ohne die Grundlage einer juristischen Aufklärung des Vorfalls aber sowas von haltlos sein, dass sie, im Gegenteil, womöglich sogar dem Verein einen triftigen Grund zur Kündigung der Spieler liefern. Üble Nachrede, vereinsschädigende Aussagen und so.

Für mich ist das nicht so einfach. Das war anscheinend ein recht schwerwiegender Fall. Vermutlich müssten das Gerichte entscheiden falls man sich nicht gütlich einigt. Und der Weg durch die Instanzen könnten dauern.


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