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Bayern hat bei James alles in der Hand (Fußball allgemein)

Chappi1991, Freitag, 13.07.2018, 14:27 (vor 2086 Tagen) @ Nolte


Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht ganz so einfach ist. James kann bisher nur einen Vertrag in München bis zum Leihende haben. Sicher ist mit dem Spieler eine Anschlussoption des Arbeitsvertrages vereinbart. Nun ist es aber so, dass derlei Klauseln in Deutschland beidseitig sein müssen, um wirksam zu sein (vgl. Daniel Narcisse/VfL Gummersbach). Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Spieler diese Option hat, denn sonst könnte schließlich den Club zwingen, die Kaufoption für ihn auazuüben.


Wir hatten diese Diskussion gestern kurz mal. Da habe ich meine Vermutung geäußert, dass es in der Tat so ist, dass eben schon ein bindender Anschlussvertrag zu Beginn der Leihe mit Kaufoption bestünde. Das wurde von einem anderen User so bestätigt. Aber ich bin natürlich kein Insider.

Beim Fall von Daniel Narcisse habe ich mal den auf Wikipedia verlinkten Zeitungsartikel gelesen: rundschau-online.de/vfl-geht-in-sachen-narcisse-leer-aus-11352852
Demzufolge fand die Verhandlung nicht vor einem ordentlichen deutschen Gericht statt, sondern vor dem Gericht der Europäischen Handball Föderation. Lässt sich das direkt auf den Fußball übertragen, oder könnte die UEFA da nicht andere Regeln haben?


Weiß nun keiner, was man sich da für juristische Klauseln hat einfallen lassen. Ich bin mir aber sicher, dass die Sache nicht so einfach ist. Wenn der Spieler nicht in München bleiben will, dann muss er da wohl nicht (ganz ohne Rückkauf seitens Reals).


Nun gab es ja schon Urteile, denen zufolge Profifußball in mancherlei Hinsicht nicht mit "normalen" Berufen vergleichbar sei und deshalb manche arbeitsrechtliche Regeln darauf nicht anzuwenden sind (vgl. Heinz Müller). Kann das bei Verträgen mit Kaufoption nicht auch der Fall sein?

Ich verwechsele das immer. Ich denke immer, dass ein ordentliches Gericht geurteilt hat. Das ist so, weil die EHF das tatsächlich mit dem EU-Arbeitsrecht begründet hat. Man das Transferreglement deshalb so gestalten musste, dass es EU-konform ist. Jetzt kann es natürlich sein, dass ein ordentliches Gericht zu einem anderen Schluss kommen würden (weiß nicht, ob es einen Präzedenzfall gibt). Jedoch sollte man erstmal grob davon ausgehen, dass die EHF das nicht umsonst so geregelt hat, und es tatsächlich am im Fußball so gelten würde.


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