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Schwarzmarkt (Fußball allgemein)

Kulibi77, Mittwoch, 23.05.2018, 22:29 (vor 2165 Tagen) @ Pepperkorn

Das Strafrecht steht da vielleicht am Ende, aber erstmal ist der Straßenverkauf eine Ordnungswidrigkeit. Stehen die Verkäufer z.B. auf Privatgrund ist das Ordnungsamt erstmal überhaupt nicht zuständig.


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