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Schwarzmarkt (Fußball und Sport allgemein)

bloooooob, Stuttgart, Mittwoch, 23.05.2018, 15:36 (vor 2771 Tagen) @ Schleicheisen

Wie er damit Viagogo und Konsorten trifft ist mir zwar auch nicht ganz klar (ob er hofft dass man dann DIE verklagt?) aber ich muss ja nicht alles verstehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das ursprüngliche Ticket eingezogen wird und der erstmalige Käufer darüber ermittelt werden kann und eventuell Probleme bekommt (in welcher Form auch immer). Der Kunde von Viagogo kommt mit seinem neuen Ticket, das er ja an der Halle bekommt dann normal aufs Konzert und hat kein Problem.


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