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Schwarzmarkt (Fußball und Sport allgemein)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 23.05.2018, 13:54 (vor 2772 Tagen) @ Copperfield

Er setzt vermutlich darauf, dass die Inhaber "für ungültig erklärter" Tickets ihr Recht erst einklagen müssen und das Konzert dann eh schon lange gelaufen ist.

Ich wüsste nämlich nicht, mit welcher rechtlichen Handhabe er das machen würde. Oder gibt es mittlerweile anderslautende Rechtsurteile?


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