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Wenn der... (BVB)

Kayldall, Luxemburg, Donnerstag, 29.03.2018, 16:31 (vor 2840 Tagen) @ Blarry

Möglich ist das schon, aber halt sehr schwierig, da nur in seltenen Fällen so eine Kündigung wirksam wäre und in manchen Fällen, der Verein davon absieht um eben eine Ablösesumme kassieren zu können, sonst würde man ja bei Leuten wie Dembélé oder Auba leer ausgehen aber bei gravierenden Verfehlungen sind auch im Fußball einseitige Kündigungen natürlich möglich, wenn ein Spieler gegen den Vertrag verstößt.

dfb.de/vereinsmitarbeiter/abteilungsleiterin-fussball/artikel/faqs-zur-kuendigung-eines-spielervertrages-1465/


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