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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Mittwoch, 21.02.2018, 23:58 (vor 2864 Tagen) @ Zoon

So völlig zwingend erscheint mir diese Auslegung - was den Wortlaut betrifft - jedoch nicht.

Warum? Anders kann man die Vorschrift nicht auslegen: "wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird."

Allerhöchstens wenn die Behörde im Nachhinein argumentieren kann, dass der Veranstalter ihr / der Polizei wichtige sicherheitsrelevante Informationen vorenthalten hat. Aber das ist doch sehr theoretisch.


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