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Begriff des Hochrisikospiels - § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG (Fußball und Sport allgemein)

Kruemelmonster09, Mittwoch, 21.02.2018, 15:02 (vor 2864 Tagen) @ Zoon

Ist folgende Aussage richtig?

Diese Formulierung würde bedeuten, dass zukünftig jeder Veranstalter eines Volksfestes, welches von mehr als 5.000 Besuchern an einem Tag besucht wird und in dessen Rahmen es zu regelmäßigen Körperverletzungen kommt, die Polizei Einsätze selbst zahlen müsste?

Damit wären doch sicher diverse Veranstalter von Volksfesten und Kirmes(sen?) zukünftig dazu geneigt, ihr Geld doch lieber wieder anders zu verdienen und jene Veranstaltung aufgrund schwieriger Finanzierung aufzugeben, oder?


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