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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Mittwoch, 21.02.2018, 16:37 (vor 2864 Tagen) @ Kruemelmonster09

Handelt es sich bei einem Volksfest um eine "gewinnorientierte Veranstaltung" im Sinne des § 4 Abs. 4? Die einzelnen Schausteller und Budenbetreiber wollen sicherlich Gewinn erzielen. Aber will das der Veranstalter auch? Das würde ich eher verneinen mit dem Ergebnis, dass von diesen auch keine Kostenerstattung verlangt werden kann.


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