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Zum 48. Mal,... (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 29.11.2017, 14:42 (vor 2956 Tagen) @ koom

...die Mitglieder wählen den Vorstand und Teile des Wirtschaftsrat. Aus diesen setzt sich die BVB Geschäftsführungs-GmbH zusammen und die bestellt und überwacht die Geschäftsführung und überwacht die Arbeit der KGaA. Die Aktionäre der KGaA haben keine große Macht.


Also mittelbar haben die Mitglieder beim BVB also auch keine Macht. Und die Aktionäre saßen zumindest schon mal am Hebel, ob man das ganze Hops gehen lässt.

Am Hebel, ob man "das Ganze" hops gehen lässt oder nicht, sitzen in einer Insolvenzlage die Gläubiger, nicht die Gesellschafter (weder Vereinsmitglieder, noch Kommanditaktionäre). Das sind also Äpfel und Birnen, von denen du da sprichst. Entsprechend wurde seinerzeit ein Gläubigermoratorium verhandelt, dem die KGaA-Aktionäre dann allenfalls zustimmen mussten, wovon schon deshalb auszugehen war, weil ihre Beteiligung ansonsten völlig wertlos geworden wäre, denn Gesellschafterforderungen sind in der Insolvenz nachrangig. Die Zustimmung hatte damit nur formalen Charakter. Ausschlaggebend war die Zustimmung des Fonds Molsiris.

Zur Ausgangsfrage: Doch, die Mitglieder des eV haben die letztendliche Macht, denn die geschäftsführende GmbH gehört dem eV und nicht der KGaA, d.h. ist dem eV und seinen Mitgliedern gegenüber weisungsabhängig. Die Kommanditaktionäre haben auf die Geschäftsführung keinerlei Einfluss und besitzen eine reine Kapitalbeteiligung ohne Mitspracherechte. Daher ist die Struktur des BVB eine saubere 50+1-Struktur.


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