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Deadline-Day (Fußball und Sport allgemein)

Fair Play, NRW, Donnerstag, 31.08.2017, 14:20 (vor 3046 Tagen) @ Trainingskiebitz

Richtig, es geht letztlich allein um die Rechtmäßigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages und den hiermit verbundenen Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit.

Ersteres ist umstritten - Rechtsfolge wäre aber nicht etwa der Wegfall des Vertrages, sondern ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das würde am Transfergeschehen aber nichts ändern, da die vertragliche Bindung bleibt.

Wenn ein Sachgrund für eine Befristung vorliegt, ist das garnicht mehr so strittig. Da wird dann erklärt, dass der Bedarf (der Leistung) nur vorübergehend vorhanden ist und gut ist.


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