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Bayer Leverkusen hat Ärger mit River Plate (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Mittwoch, 30.08.2017, 07:54 (vor 3047 Tagen) @ AdamSmith

Es gibt dazu eine ziemlich eindeutige Rechtssprechung der FIFA und des CAS. Eine Ausstiegsklausel entspricht einer einvernehmlichen Vertragsauflösung im Sinne des Art. 13 des Transferreglements. Der einzige Ausweg wäre, dass eine Vertragspartei zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss die Ausstiegsklausel "erpresst" hat. Man also nicht von einer einvernehmlich vereinbarten Klausel ausgehen kann. Das dürfte sehr schwer nachweisbar zu sein für River Plate. In der allgemeinen Rechtssprechung des CAS wird davon ausgegangen dass Art. 16 nur auf nicht einvernehmliche Vertragsauflösungen anzuwenden ist.


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