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Ehe für alle (Sonstiges)

Ostentor, Innenstadt-Ost, Freitag, 30.06.2017, 14:09 (vor 2493 Tagen) @ Phil

Natürlich war meine erste Aussage auf die 68 gemünzt, aber mitnichten sprach ich von freier Liebe im Sinne von ungebundener Liebe überall und jeder Zeit, wie sich das vielleicht seinerzeit manch eine Kommune vorgestellt hat. Ich halte es durchaus für vorstellbar, dass Menschen unter gewissen Bedinungen selbst aushandeln können, wie und in welcher Form sie verheiratet und gegenseitig verpflichtet sein möchten und der Staat als "Hüter der Verträge" (und ihrer Sitten- und Rechtskonformität) eintritt - aber eben nicht als einziger Gewährleister wie derzeit.

Wenn Menschen zusammen sind, die eheliche Pflichten wie Rücksichtnahme, Fürsorge, Anerkennung des Freiraums des anderen etc. pp. nur umsetzen, weil diese Verplichtung gesetzlich besteht, dann ist die Sinnhafigkeit dieser Ehe generell in Frage gestellt. Und andere klassische eheliche Verpflichtungen wie das Erzeugen von Kindern und der damit verbundene Beischlaf, oder auch der generelle Zwang zum zusammen wohnen, wurden ja zum Glück längst geschliffen.

(Die elterlichen Pflichten könnte man auch ohne den Ehebegriff definieren und regeln. Es entstehen ja heute auch nicht alle Kinder in einer Ehe, und auch hier werden sie zum Glück nicht mehr als Bastarde bezeichnet, weil dem so ist.)

Unten wurde angemerkt, dass das GG in seiner Urfassung wohl die Familie unter Schutz stellen wollte, nicht die Ehe. Das erscheint mir viel sinniger zu sein und kommt meinen Gedanken auch näher.


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