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Ehe für alle (Sonstiges)

Phil, Freitag, 30.06.2017, 08:31 (vor 2485 Tagen) @ Sascha

Passend dazu gestern das Urteil, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Zumindest die Stadt Dortmund inkludiert Sonderzahlungen bei der Berechnung der Kita-Gebühren jedoch zu einem Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage.

Warum z.B. diverse "Ausgaben" bei einer Einkommenssteuererklärung zum Abzug gebracht werden dürfen, bei der Berechnung von Kita-Gebühren nicht, ist einfach völlig unlogisch. Bzw., geht es da halt nur darum, dass die Kommunen und Städte so viel rausquetschen wollen, wie es irgendwie möglich ist.

Mir ist schon bewusst, dass das eine Bundes- und das andere Kommunalebene ist, aber trotzdem kommt man sich als Eltern ein wenig verarscht vor, wenn zu beziehende Gelder klein, aber zu zahlende Gebühren groß gerechnet werden.

Sehe ich genau so. Diese Auflistung könnte man jetzt noch eine Weile fortführen. Unter dem Strich muss der Bund hier eingreifen. Soweit dies qua Grundgesetz möglich ist.

Diese kommunalen Auspressungen (und schlussendlich ja auch von den Ländern) von Familien ist einfach eine komplette Ungerechtigkeit.

MFG
Phil


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