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Eintrittskarten / Betrug (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 20.06.2017, 08:25 (vor 3370 Tagen) @ kaubatz

Nope!
Die Erfüllung des Geschäfts ist maßgebend. Wenn die Karten nicht ankommen, hat der Käufer seinen Vertrag nicht erfüllt.

Falsch! Schickschuls, d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an die Versandperson auf den Käufer über.

http://www.juraindividuell.de/klausuren/konkretisierung-der-schickschuld/


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