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Eintrittskarten / Betrug (Fußball und Sport allgemein)

Felix, Chutney, Montag, 19.06.2017, 13:21 (vor 3371 Tagen) @ jan.berlin

Als Laie:

447 BGB: mit Übergabe an den Versanddienstleister liegt das Risiko beim Käufer, sofern er dem unversicherten Versand zugestimmt hat (!!!), hat er eben Pech.


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