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Eintrittskarten / Betrug (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 19.06.2017, 15:39 (vor 3129 Tagen) @ Ulrich

Die Strafanzeige kann er ja zB selbst stellen, er bekommt halt nur keine Akteneinsicht, aber das geht ja trotzdem im Rahmen der Zivilsache, wo er dann eventuell PKH bekommt. Und bei Akteneinsicht per Fach fällt keine AV-Pauschale an.

Aber ohne RSV oder PKH lohnt sich eine Klage gegen PayPal nicht.


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