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Ermittlungen und Strafe (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Sonntag, 21.05.2017, 20:42 (vor 3158 Tagen) @ Pa1n

Das Problem dabei ist, dass solche "Halbzeitshows" grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Das heißt die DFL hat das ganze bereits im vorhinein genehmigt.


Aber sicherlich mit der Auflage, dass der normale Ablauf nicht gestört wird.

Vermutlich wurde der Antrag mit einer beigefügten Zeitplanung die es sicher scheinen ließ dass es keine Probleme gäbe eingereicht.

Selbst wenn es zu einer Bestrafung käme, den Bayern würden 10.000 Euro, ausgesetzt zur Bewährung, sicherlich nicht weh tu.


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