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Ermittlungen und Strafe (Fußball und Sport allgemein)

Pa1n, Sonntag, 21.05.2017, 19:49 (vor 3399 Tagen) @ Kulibi77

Das Problem dabei ist, dass solche "Halbzeitshows" grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Das heißt die DFL hat das ganze bereits im vorhinein genehmigt.

Aber sicherlich mit der Auflage, dass der normale Ablauf nicht gestört wird.


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