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Ermittlungen und Strafe (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Sonntag, 21.05.2017, 18:45 (vor 3158 Tagen) @ Coseng

Das Problem dabei ist, dass solche "Halbzeitshows" grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Das heißt die DFL hat das ganze bereits im vorhinein genehmigt.


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