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Frage? (BVB)

Jomenk, Kassel, Sonntag, 18.09.2016, 13:18 (vor 3366 Tagen) @ FourrierTrans

Oh Gott, mein lieber @ FourrierTrans. Das kann ich dir nicht sagen. Jeder Jurist lernt im ersten Semester die 4 W´s kennen. Wer von wem, was, woraus. D.h., wer ( Götze ), von wem ( das bist du ), was ( Beleidigung ), woraus ( Art.5 Abs. 2 GG mit Verweis ). Es geht hier um einen möglichen Anspruch aus Gesetzt. Hat Herr Götze einen guten Anwalt, wird er diesen Anspruch herleiten. Die Unterlagen gehen zur Staatsanwaltschaft. Ist der Staatsanwalt der Meinung, das die Klage berechtigt ist ( er kann sie auch ablehnen ), geht alles an das Gericht. Und dort kommt es zu einer " Richterentscheidung ". Richterentscheidung deshalb, weil es ja für die vielen möglichen Beleidigungen keine gesonderten Gesetzte geben kann. Der Richter entscheidet deshalb nach eigenem Ermessen. Und wie diese Entscheidung aussehen könnte, kann ich dir wirklich nicht sagen.
Aber ich gebe dir recht. Das was du geschrieben hast, ist jetzt nicht sooo dramatisch. Ich denke, die Staatsanwaltschaft hätte diese Klage schon vorher abgewiesen. Unsere Gerichte sind so ausgelastet, das so eine Klage wohl keine Chance gehabt hätte. Nach entsprechender Abwägung könnte er die Ablehnung damit begründen, dass in diesem Fall kein öffentliches Interesse gibt.


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