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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 18:04 (vor 2705 Tagen) @ Klopfer

Fakt ist doch, dass das LG-Urteil im Raum steht und sich alle Abmahnvereine und die gesamte B-Klasse der erfolglosen Juristen nun warmlaufen werden und ihr Geld mit dem Filzen von kommerziellen Webseiten verdienen wollen.

Beim Rest möchte ich Dir nicht widersprechen, aber wenn ich es richtig sehe ist das ganze (noch) nicht in einem Urteil festgeschrieben, bisher liegt wohl nur eine einstweilige Verfügung vor.


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