schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 12:17 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

SG vertreibt u.a. Textilien um sich selbst zu finanzieren. Das könnte ein Kläger als Ansatzpunkt verwenden um Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen und zumindest im einstweiligen Rechtsschutz damit durch kommen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1244446 Einträge in 13763 Threads, 13824 registrierte Benutzer Forumszeit: 09.05.2024, 19:24
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln