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UEFA: Abstimmung über Suspendierung Israels (Fußball und Sport allgemein)

Fisheye, Freitag, 26.09.2025, 11:07 (vor 71 Tagen) @ istar

Einige scheinen zu vergessen: Den Krieg hat die Hamas begonnen, nicht Israel. Am 7. Oktober 2023. Bis zum heutigen Tag sind Geiseln gefangen.


Das Kriegsvölkerrecht gilt für alle Parteien eines Krieges, unabhängig von der Frage wer angefangen hat.


Die Hamas ist keine reguläre Armee eines regulären Staates. Allein daran hapert schon die Anwendung des Kriegsrechts. Es ist auch nicht bekannt, dass die Hamas sich an irgendwelche Regeln, auch gegenüber der eigenen Bevölkerung, hält. Einzige Doktrin ist die Vernichtung Israels. Das macht es schon schwierig .

Die Genver Konvention sieht das anders.

Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de

Bewaffnete Gruppen bzw. Organisierte bewaffnete Gruppen zu denen Hamas zählt sind aufjedenfall vom Kriegsvölkerrecht erfasst. Das sie sie nicht daran halten ist was anderes. Gibt ja genug Fälle in denen reguläre staatliche Streitkräfte das auch nicht getan haben.

Wäre die Hamas nicht vom ITHL erfasst hätte der ICC keinen Haftbefehl gegen die Hamas Führung erlassen.


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