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Transfer Update-Die Show: Zusammenfassung aus Dortmunder Sicht (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Montag, 04.08.2025, 23:07 (vor 160 Tagen) @ Frank1299
bearbeitet von Will Kane, Montag, 04.08.2025, 23:14

Sondern?


Solche Entscheidungen werden vom Geschäftsführer des Bereiches Sport getroffen.

Dieser trifft sie nach Rücksprache mit seinen engsten Mitarbeitern (= Sportdirektor und Trainer) und in Abstimmung mit seinen Geschäfstführerkollegen.


Vermutlich genauso zu welcher Ablösesumme Gittens verkauft wurde. Da kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sowas Kehl entscheidet oder siehst du das anders?

Kehl ist von seiner Position her mehr ausführendes Organ. Entscheidungen größerer Tragweite (inklusive finanzieller Aspekte) kann er gar nicht treffen. Das sind Entscheidungen der Geschäftsführerebene (bzw. Vorstandsebene, je nach Rechtsform des Unternehmens)

Mal zum Vergleich die Handhabung beim Marktführer Bayern: Der Sportdirektor darf alleine gar nichts entscheiden. Der Sportvorstand entscheidet über Dinge aus seinem Verantwortungsbereich bis zu einer Kostenhöhe von € 50 Mio (‚all in‘), benötigt dafür aber die Genehmigung durch den Vorstandsvorsitzenden. Alles was über € 50 Mio hinausgeht muss vom Aufsichtsrat genehmigt werden.

Diese € 50 Mio sind dabei schneller erreicht als man vielleicht denken mag. Ein Spieler, der z.B. für 3 Jahre verpflichtet werden, ein Gehalt von € 10 Mio p.a. erhalten und eine Ablöse von € 20 Mio kosten soll, hat diese € 50 Mio - Grenze schon erreicht. Wobei noch Kosten für Signing Fees etc. und Beraterkosten hinzukommen.

Selbst der Handlungsrahmen des Sportvorstands ist bei Bayern also ziemlich limitiert. Geschweige denn der des Sportdirektors.

Nun ist der BVB zwar nicht Bayern, aber prinzipiell wird es beim BVB nicht anders gehandhabt werden (auch wenn der AR bei uns nicht diese Rolle spielt wie bei Bayern).

Wenn es um Tarnsfererlöse geht (in diesem Fall die Ablöse für Gittens), dann liegt die Entscheidung darüber auch ganz klar auf der Geschäftsführerebene.


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