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EM-Stadionkletterer soll 12.076,93 Euro Polizeikosten zahlen (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 30.04.2025, 20:00 (vor 274 Tagen) @ Hatebreed
bearbeitet von MarcBVB, Mittwoch, 30.04.2025, 20:08

...aber dafür gibt es ja Rechtsbeistand, der hoffentlich nur klagt wenn es sich lohnt.


Aus Sicht des Anwalts also: Immer.

Nein. Das ist ein relativ böses Vorurteil, was aber zumindest heute nicht mehr passt. Wenn du ne RSV drin hast und du was völlig aussichtsloses machst, dann hängst du im Regress (selbst wenn du die Dödel von der RSV jederzeit informierst).

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/regress-rechtsschutzversicherer-gegen-anwalt


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