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Freispruch für alle Polizisten im Fall Mouhamed Dramé (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 12.12.2024, 19:42 (vor 419 Tagen) @ istar
bearbeitet von MarcBVB, Donnerstag, 12.12.2024, 19:49

Naja, Revision ist ja keine Tatsacheninstanz. Und über die Zulässigkeitsschwelle komme ich mit sechs (!) Worten.

"In der Strafsache

gegen Meyer u.a

15 Ks 952/23

lege ich gegen das Urteil des LG Auenland vom 12.12.2024

Revision ein.

Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts <<

Siegtorschütze
Rechtsanwalt"

Die sechs Worte "Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts" bringen mich sicher über die Zulässigkeitsschwelle.

Ob der BGH die Nummer aufheben wird? Ich weiß es nicht. Das wird ganz entscheidend auf die schriftliche Urteilsbegründung ankommen.

Die StA kann alle relativ zügig in Revision gehen. Für die Einlegung hat man übrigens eine Woche ab heute Zeit, für die Begründung halt länger.

Die Nebenklage kann das auch machen.


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