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Vereinsleben in Reinkultur (BVB)

José, Dortmund, Sonntag, 17.11.2024, 21:47 (vor 453 Tagen) @ markus

Der Bundestag oder ein Betriebsrat sind ein gewähltes Organ. Klar: Sie müssen ihre Wählerinnen repräsentieren. Nirgends steht jedoch, dass bei deren Wahl eine Mindestbeteiligung herrschen muss. Geh einen Schritt tiefer: Die größte Fraktion ist immer die der Nichtwähler.

Der Vergleich hinkt also. Denn die Mitglieder des eV wurden sicher nicht gewählt. Die, die wählen, üben ihre Macht aus. Die, die wegbleiben, nicht. Nicht abgegebene Stimmen haben keinen Wert. Es ist genau so einfach.


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