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Warum zählt ein Verkauf im Zweitmarkt (BVB)

markus, Dienstag, 18.06.2024, 10:50 (vor 608 Tagen) @ Schnippelbohne


Die Nutzung der Karten nur noch personenbezogen zu gestatten, geht aus zwei Gründen nicht so einfach: Du benötigst mehr Drehkreuze und mehr Personal, da man 55.000 mal den Personalausweis kontrollieren muss. Einige Personen haben auf ihrem Namen auch mehrere Dauerkarten laufen (früher waren bis zu vier Dauerkarten je Person erlaubt). Die kann man schlecht gleichzeitig nutzen. Eine Weitergabe ist ausdrücklich vorgesehen.


Sehe ich alles auch so. Der BVB könnte natürlich die harte Tour fahren und die AGB so ändern, dass nur noch eine persönliche Nutzung vorgesehen ist. Am Ende hat es der BVB ja in der Hand. Es gibt kein Anrecht auf eine DK, egal wie lange man die schon hat. Aber wie gesagt stimme ich dir zu: Solche Szenarien sind völlig unrealistisch.

Wo wir gerade bei den AGB sind: Müssen die Regelung zur NoShow Rate sowie Zweitmarkt nicht eigentlich auch in den AGB geregelt sein? Sind sie nämlich nicht. Finde ich als Verbraucher schon irreführend, dass es abseits der AGB weitere Regelungen gibt, die zum Entzug der Karte führen können.


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