schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Kein Topspielzuschlag auf Dauerkarten gegen Paris (BVB)

markus, Freitag, 19.04.2024, 14:01 (vor 669 Tagen) @ Sascha

Wenn eine Vertragsklausel jahrelang nicht gezogen wird, kann man aber bei Abschluss eines neuen Vertrags, bzw. bei der Verlängerung des Vertrags davon ausgehen, dass diese gelebte Praxis weitergeführt wird.


Das halte ich für eine rechtlich interessante Auslegung. Nur weil der BVB die Möglichkeit hat die Topspielzuschläge zu veranschlagen, muss er es nicht nutzen. Tat er bisher offenkundig auch nur selten bis gar nicht.

Ist doch ähnlich wie eine regelmäßige Zahlung eines Arbeitgebers, die nicht vertraglich festgelegt ist. Da wird doch auch davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer gewohnheitsmäßig damit rechnen kann.


In dem Fall ist es doch aber durch die AGB vertraglich festgelegt.


Ja. Genau andersrum. Ich würde es ja so sehen, dass wenn etwas vertraglich nicht geregelt ist, aber durch Gewohnheit zu einem Bestandteil werden kann, aufgrund der Erfahrung, dass es dann ebenso Gewohnheit werden kann, wenn ein geregelter Punkt dauerhaft nicht beansprucht wird.

Das ist aber (zumindest im Arbeitsrecht) nicht so. Nur wenn wenn keine Regelung existiert (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) kann eine betriebliche Übung entstehen. Und das auch nur, wenn der Arbeitgeber die Leistung wiederholt ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt.

Ähnlich dürfte das in diesem Fall sein. Scheiße es natürlich trotzdem.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1538560 Einträge in 16519 Threads, 14361 registrierte Benutzer Forumszeit: 17.02.2026, 19:04
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln