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Hier die ursprüngliche Stellungnahmen von H96 e.V. (Fußball und Sport allgemein)

Sascha, Dortmund, Freitag, 16.02.2024, 07:16 (vor 715 Tagen) @ MarcBVB

Um es kurz zu fassen:

Da passiert gar nichts. Grundsätzlich kannst du nämlich die Abstimmung festlegen, wie du möchtest.

"Jungs, wir stimmen geheim ab. Hat da wer was dagegen?"

Und die Frage, wie Kind abgestimmt hat, ist tatsächlich vollkommen egal. Wenn er entgegen der Weisung abgestimmt hat, Pech. Ggf. hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Aber es macht die Abstimmung nicht ungültig.

Schicke ich meinen Referendar zu ner Sitzung und der macht nen Vergleich ohne Widerrufsklausel, dann ist der trotzdem in der Welt.

Die DFL hat allerdings 50+1 in den eigenen Statuten als Bedingung für die Teilnahme gemacht. Du bist der Anwalt und wirst es besser wissen, aber in meinen Augen gibt das dem ganzen schon eine andere Komponente als in deinem Beispiel.


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