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Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 21:33 (vor 764 Tagen) @ Franke

Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.

In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.

Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.

"keine Straftat von erheblichem Gewicht im Raum steht"

War klar, dass nicht mehr passieren kann und das vom Täter so gewollt? Was ist, wenn die Explosion keine schweren Verletzungen verursacht, aber eine Person mit schwachem Herz einen Herzinfarkt erleidet und daran stirbt - Muss der Täter auch diese Möglichkeit berücksichtigen und wird dafür verantwortlich gemacht?

Wenn der Täter aus der U-Haft entlassen wird, weil das ja nicht sooo schlimm war - Wie oft muss der dann einschlägig auffällig werden, bis man sagt, nun bleibt er in Haft bis zur Verhandlung?

Untersuchungshaft ist keine Strafhaft und darf daher nur verhängt werden, wenn ein Haftgrund vorliegt.


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