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Leipzig verlangt siebenstellige Ablöse für Eberl (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 03.10.2023, 11:15 (vor 849 Tagen) @ Schnippelbohne

„Darauf haben sich RB und Eberl verständigt.“

Interessanter Zusatz. Arbeitsrechtlich säße Eberl am längeren Hebel, da er zumindest nach dem, was öffentlich wurde, keine Pflichtverletzung begangen hat. Damit hat er einen Anspruch auf Zugang zu Arbeit oder eine Abfindung. Um eine rechtliche Auseinandersetzung darüber zu verhindern, hat man vermutlich einen einen Deal mit ihm gemacht, bei dem er auch nicht zu kurz kommen dürfte.


Ja, wird so sein, da Eberl in der Position ist, den Vertrag einfach aussitzen zu können. Wenn er vorzeitig geht, gibt es Summe x als Abfindung, die durch die Ablösesumme wieder eingespielt werden soll. So zahlt dann quasi der neue Vereine die Abfindung.


Und diesen vorzeitigen Abgang gegen Abfindung könnte er erzwingen, da sie ihn nicht ewig freistellen und damit kalt stellen dürfen. Bei einem befristeten Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit schon garnicht. Sie hindern ihn ja, seinen Beruf auszuüben.

Ja, er könnte sich seinen Beschäftigungsanspruch einklagen. Wäre auch mal interessant zu wissen, ob dieses Konstrukt mit der Ablösesumme rechtmäßig sein kann. Darf man jemanden nicht weiter beschäftigen wollen und zugleich mit einer Ablösesumme seinen Weggang erschweren? Man hindert ihn ja daran, einen Beruf auszuüben.


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