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Wegen Unterschenkelbruch: Saisonaus für Manuel Neuer (Fußball und Sport allgemein)

markus, Sonntag, 11.12.2022, 09:47 (vor 1142 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts

Und ich sehe auch kein Problem darin, wirksam Klauseln reinzuschreiben, die das Privatleben betreffen. Der Arbeitnehmer muss ja nicht unterschreiben.

Das ist falsch. Das sind Eingriffe in das Privatleben und damit auch Eingriffe in Grundrechte. Da gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Frage stellt sich auch eher in Bezug auf die Lohnfortzahlung. Sport zu betreiben kann nicht wirksam verboten werden. Allerdings kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn die Verletzung selbst verschuldet ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Regeln der Sportart missachtet werden. Etwa wenn entgegen den Regeln kein Helm getragen wird. Oder wenn der Sportler seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten überschätzt. Als Skianfänger sollte man kein Schwarzpisten runterbrettern.

Anders ist das bei besonders gefährlichen Sportarten. Hier führen jegliche Verletzungen dazu, dass der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss. Das soll aber nur bei Kickboxen der Fall sein.

Hier steht mehr

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/kann-mein-arbeitgeber-mir-gefaehrliche-sportarten-verbieten/


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