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Rückkehr der BVB-Hooligans in den Signal-Iduna-Park (BVB)

markus, Freitag, 28.10.2022, 18:14 (vor 1398 Tagen) @ Matze_82

Nein. Auch ACAB ist eine nicht strafbewehrte Kollektivbeleidigung.
Deine von der Polizei abgeschriebene Argumentation, dass damit einzelne Polizisten gemeint sind, überzeugt mittlerweile selbst die Justiz nur noch in den seltenen Fällen, in denen die jeweiligen Richter nicht die Rechtsprechung des BVerfG kennen.


Weißt du, das ist mir ehrlich gesagt völlig schnuppe. Man drückt damit seinen Hass gegenüber der Polizei aus. Das A steht nun mal für ALLE. Ich fühle mich dadurch angesprochen. Ob es nun strafbar oder nicht strafbar ist, ist mir völlig egal: Es ist moralisch betrachtet einfach falsch. Nur weil etwas ggf unter die freie Meinungsäußerung fällt muss es noch lange nicht nach ethischen Gesichtspunkten korrekt sein. In dem Fall ist es das eindeutig nicht.

Das ist nach deinem Empfinden so. Mir wäre das ein deiner Stelle völlig egal. Mir ist es auch völlig egal, wenn irgendwelche Auswärtsfans uns alle pauschal beschimpfen. Das ist schon immer Teil des Fußballs gewesen. Ich gebe dir in dem Punkt dennoch Recht. Man meint damit alle, also jeden einzelnen Polizisten. Und das von Leuten, die für sich selbst eine Differenzierung fordern und Kollektivstrafen ablehnen. Aber vielleicht ist das auch nur eine Reaktion darauf. Wenn man pauschal alle Fans als potentielle Gewalttäter betrachtet, dann kann das umgekehrt dazu führen, dass man pauschal auch alle Polizisten ablehnt. Das hat sich über Jahrzehnte so verfestigt, das wirst du nicht ändern können. Schon gar nicht in einem so hochemotionalen Sport wie Fußball.


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