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Rückkehr der BVB-Hooligans in den Signal-Iduna-Park (BVB)

simie, Krefeld, Freitag, 28.10.2022, 17:01 (vor 1398 Tagen) @ Matze_82

Nein. Auch ACAB ist eine nicht strafbewehrte Kollektivbeleidigung.
Deine von der Polizei abgeschriebene Argumentation, dass damit einzelne Polizisten gemeint sind, überzeugt mittlerweile selbst die Justiz nur noch in den seltenen Fällen, in denen die jeweiligen Richter nicht die Rechtsprechung des BVerfG kennen.


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