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Zukunft der Polizei (BVB)

Braumeister, BaWü, Sonntag, 16.10.2022, 12:12 (vor 1412 Tagen) @ Baffy

Es gibt nicht einen legitimen Grund auf einen am Boden liegenden Mann, egal wie böse er ist oder war, einzuschlagen. Fixieren und fertig. Die Polizei ist nicht dazu da, zu richten.

Ich persönlich halte auch die Aktien mit dem Knie auf dem Kopf für mehr als bedenklich. In den USA hat das Ergebniss einer solchen Handlung einen halben Bürgerkrieg ausgelöst.

Zu Punkt 1: Doch gibt es. Ob er hier gegeben war sei Mal dahingestellt und muss/und wird hoffentlich von Seiten der Staatsanwaltschaft ordentlich geprüft.

Wenn ich jedoch festgenommen werden soll und mich hiergegen wehre begehe ich eine Straftat. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der widerstand darf/muss hier durch Beamte durch unmittelbaren Zwang gebrochen werden. Da sind auch Schläge erlaubt, auch gegen den Kopf. Wie weit das dann verhältnismäßig ist, ist eine Einzelfallentscheidung.


Mir geht es hier jetzt explizit nicht um diesen Einzelfall, sondern um die generelle Behauptung dass das nicht geht.


Zu Punkt 2: Knie auf Kopf ist technisch gesehen richtig - schlecht und lebensgefährlich wäre wie in den USA der Hals.


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