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Neuregelung Grundsteuer (Politik)

markus, Donnerstag, 06.10.2022, 13:29 (vor 561 Tagen) @ Ulrich

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...


Am Ende kommt es auf den Hebelsatz an. Aber ein höherer Messbetrag als Ausgangsbasis klingt jedenfalls nicht so gut. Zumal es auch anders geht. Bei mir ist der Messbetrag gesunken. Interessant finde ich (war mir vorher gar nicht bewusst), dass die möglichen Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Und da hat man bei mir 8,90€ Kaltmiete je qm, abzüglich 10% aufgrund der Mietniveaustufe 2 angesetzt. Übrig bleiben 8,01€. Finde ich deutlich überzogen, im Mietspiegel steht etwas von 5,09 bis maximal 7,56€.

Sollte man da Widerspruch einlegen? Oder ist das normal, dass dort höhere Werte als im Mietspiegel angesetzt werden?


Es gab vor ein, zwei Tagen im Tagesspiegel aus Berlin einen Artikel, nachdem das in Berlin wohl ebenfalls so ist. Leider hinter der Paywall, man konnte lediglich die Überschrift und die Zusammenfassung lesen.

Ein Widerspruch ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbunden. Zudem verschiebt er die Rechtskraft des Bescheides nach hinten. Ich würde das machen. Aber ich würde das -auch wenn der Schritt Geld kostet- aber mit meinem Steuerberater absprechen.

Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen. Es gibt dazu eine logische Erklärung. Der Mietspiegel ist von 2022. Der Bescheid gilt erst ab 2025. Man rechnet hoch, wie die Mieteinnahmen im Jahr 2025 voraussichtlich sein werden. Wenn ich jetzt mal den aktuellen Mittelwert aus dem Mietspiegel nehme (6,53€) wären das ca 23% Steigerung innerhalb von drei Jahren, vom Höchstwert allerdings nur 6%. Finde ich immer noch viel. Andererseits ist die Inflation enorm hoch und wird auch mindestens 2023 hoch bleiben. Da werden auch die Mieten stärker ansteigen. Scheint also halbwegs hinzuhauen.


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