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Neuregelung Grundsteuer (Politik)

Rheinlandborusse, DN, Dienstag, 27.09.2022, 14:31 (vor 1458 Tagen) @ RE_LordVader

In der Regel steht der Messbetrag auch auf dem Grundbesitzabgabenbescheid. Heißt dann mal Faktor, mal Bemessungsgrundlage, mal Messbetrag usw. Da lässt sich jede Gemeinde was anderes einfallen.


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