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Das neue Infektionsschutzgesetz (Corona)

Litze, Donnerstag, 04.08.2022, 13:12 (vor 653 Tagen) @ markus


Der Gesetzgeber muss den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand berücksichtigen und hat bei der Festlegung von Maßnahmen einen gewissen Beurteilungsspielraum. Du kannst ja schlecht bei jedem einzelnen Menschen regelmäßig Antikörpertests machen und die Antikörpermenge prüfen. Das wäre zwar genauer, ist aber weder praktikabel noch umsetzbar.

Das ist mir schon alles klar.

Mir ging es in erster Linie darum, dass die drei Monate eher etwas "ausgewürfelt" erscheinen und wollte mich dafür als Beispiel verwenden.


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