Willkommen im BVB-Forum

Stadionordnung (BVB)

istar, Montag, 02.05.2022, 18:08 (vor 1595 Tagen) @ markus

Weil du dafür halt jemanden bräuchtest, dem du das anhängen kannst. Dann greift das Legalitätsprinzip


Du müsstest dann schon ein wenig näher erläutern, wo da jetzt der Unterschied ist.

1. Es brennt unten ein Bengalo. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung und je nach Pyrotechnik eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat vor. Weil man nicht weiß, wer das war, wertet man die Videoüberwachung aus.

vs.

2. Es schmeißen einige Leute weiter oben völlig sinnlos Bierbecher nach unten. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung vor und vermutlich auch eine Straftat. Auch hier könnte man die Täter mittels Videoüberwachung überführen.

Dass regelmäßig Bierbecher fliegen, dürfte eigentlich auch der Polizei bekannt sein. Es ist denen aber offensichtlich egal. Oder was genau rechtfertigt die Auswertung der Videoüberwachung in Beispiel 1 und in Beispiel 2 nicht?

Ich rate mal : wenn einer geschädigt worden wäre und eine Anzeige erstatten würde, würde evtl. was ausgewertet.
Da die Becher bei uns aber keinen verletzen können und man von Bier nur nass wird, passiert das eben nicht.

Man könnte rein theoretisch auch Wildpinkler im Wald verfolgen, aber vielleicht, man weiß es nicht, gibt es wichtigere Dinge.

Im übrigen ist das ein klassischer whataboutism, oder nicht?


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: