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Putsch (Corona)

Thomas, Dortmund, Montag, 07.02.2022, 21:23 (vor 1413 Tagen) @ Ulrich

Die Frage ist aber, ob die CDU-regierten Bundesländer sich überhaupt der Durchsetzung eines ordentlich verabschiedeten Bundesgesetzes verweigern dürfen. Ich würde sagen, eher nicht.

Nein, GG Art 84 Abs. 3:

Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. Die Bundesregierung kann zu diesem Zwecke Beauftragte zu den obersten Landesbehörden entsenden, mit deren Zustimmung und, falls diese Zustimmung versagt wird, mit Zustimmung des Bundesrates auch zu den nachgeordneten Behörden.


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