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Leihspieler und Vertragslaufzeit (BVB)

Muck, Merschweiller / Frankreich, Freitag, 21.01.2022, 08:42 (vor 1720 Tagen) @ donotrobme

Ich finde es eigenartig, dass Knauff hier seinen Vertrag verlängern muss, nur um verliehen zu werden.

Das ist Pflicht. Steht so in der Lizenzordnung der DFL:

Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und
den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens
auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist
weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach
dem Ende der Ausleihe besteht.


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