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SPIEGEL: Topjuristin empfiehlt Berücksichtigung des Impfstatus bei Triage-Entscheidungen (Corona)

Zoon, Donnerstag, 23.12.2021, 17:54 (vor 1461 Tagen) @ CLM

Im Spiegel gibt es hier einen Beitrag (hinter der Bezahlschranke), in dem eine Topjuristin - Mitgliederin ;-) in der Leopoldina - sagt, dass der Impfstatus sehr wohl bei einer Triage herangezogen werden kann. Natürlich nur dann, wenn zwischen zwei Menschen gleiche Heilungschancen bestehen. Die selbstverschuldete Notlage könne demnach eine Rolle spielen.

In der Triage-Debatte sei es die vorherrschende Meinung, »dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei«. Dies gelte jedoch nur für »Normallagen«, aber »nicht für den tragischen Extremfall, in welchem nicht mehr alle Patientinnen und Patienten versorgt werden können, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen«, sagt Hörnle

Das ist eine typisch juristische Argumentation (Selbstverschulden), die für den seltenen Fall Relevanz beansprucht, dass gleiche Heilungschancen zwischen zwei Patienten bestehen. In der Praxis dürften die Heilungschancen eines Geimpften häufig besser sein als die eines Ungeimpften, so dass sich ein etwaiges Selbstverschulden bereits bei dem Vergleich der Heilungsschancen auswirkt.

Ansonsten ist das Kriterium "Selbstverschulden" schwierig zu handhaben. Ich kenne so einige Impfmuffel, die schlecht informiert sind, unter dem schlechten Einfluss von Verwandten stehen oder halt sonst im Leben auch nicht die hellsten Leuchten sind. Wie will man da das "Selbstverschulden" bewerten? Nur "halbes Selbstverschulden", da teilweise auch andere Faktoren die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, begünstigt haben? OK, es gibt natürlich auch die Akademiker, die es besser wissen müssten und Anti-Impf-Demos organisieren. Soll das wirklich alles Einfluss auf die ärztliche Entscheidung haben?


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