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SPIEGEL: Topjuristin empfiehlt Berücksichtigung des Impfstatus bei Triage-Entscheidungen (Corona)

CLM, Berlin, Donnerstag, 23.12.2021, 15:10 (vor 1462 Tagen)

Im Spiegel gibt es hier einen Beitrag (hinter der Bezahlschranke), in dem eine Topjuristin - Mitgliederin ;-) in der Leopoldina - sagt, dass der Impfstatus sehr wohl bei einer Triage herangezogen werden kann. Natürlich nur dann, wenn zwischen zwei Menschen gleiche Heilungschancen bestehen. Die selbstverschuldete Notlage könne demnach eine Rolle spielen.

In der Triage-Debatte sei es die vorherrschende Meinung, »dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei«. Dies gelte jedoch nur für »Normallagen«, aber »nicht für den tragischen Extremfall, in welchem nicht mehr alle Patientinnen und Patienten versorgt werden können, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen«, sagt Hörnle


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