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Böhmermann und „Schwarzfahren“ (Fußball allgemein)

JHBvC, Samstag, 04.12.2021, 09:35 (vor 885 Tagen) @ MarcBVB

Stark! Sehr gerne hier teilen, wenn es soweit ist.

Bin mit der Regelung auch schon unangenehm in Kontakt gekommen (Ref. als Sitzungsvertreter), zum Glück gibt es § 153 (a)...

Einzig kritisch an Böhmermanns Beitrag ist, dass er es so darstellt, als ob § 265a StGB Anklagen / Strafbefehle nach 1x Schwarzfahren ins Hause flattern - dem ist nicht so. Das fällt aber auch nicht weiter ins Gewicht, da m. E. genau diese finanzielle Ohnmacht Grund dafür ist, dass so häufig passiert, dass Schwarzfahrt 2-5 erfolgen, sodann die Strafanzeigen/-anträge erfolgen.

An Weihnachten wird auf jeden Fall das hier verschenkt:

https://freiheitsfonds.de/

(Dort kann man Geldstrafen - die zu Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden - ausgleichen, sodass sich diese erledigen und die Menschen auf "freien Fuß" kommen.)


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