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Volle Sitzplatz-Auslastung schon gegen Augsburg möglich? (BVB)

Tivoli, Aachen, Donnerstag, 30.09.2021, 09:35 (vor 1860 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Hier der entsprechende Text aus der ab morgen gültigen Corona-Schutzverordnung für NRW


"Bei Großveranstaltungen mit Zuschauern auf Steh- oder Sitzplätzen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) darf oberhalb einer absoluten Zahl von 5 000
Zuschauenden die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 5 000 Personen
hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Davon abweichend dürfen bei Großveranstaltungen unter freiem Himmel auch oberhalb einer absoluten Zahl von 5 000 Zuschauenden
die Sitzplätze vollständig belegt werden, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherstellt, dass außerhalb der Sitz- und Stehplätze die Verpflichtung zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) besteht
."


Quelle: https://www.land.nrw/corona


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