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Wer einmalig zwei Stunden lang irgendwo rein will, darf kontrolliert werden (Fußball und Sport allgemein)

Franke, Dienstag, 21.09.2021, 20:55 (vor 1580 Tagen) @ ComediaColonia

Wenn ich es richtig weiß, dann hat der Verein keinen Auskunftsanspruch gegenüber seinen Mitarbeitern, kann also diese „20%“ nicht adäquat ersetzen; das gilt so dann auch für die Beschäftigten der Subunternehmer. Das Gästeteam ist da nur noch das I-Tüpfelchen. Oder ist Berlin da anders?

Wer regelmäßig zum Arbeiten kommt und Geld dafür erhält, darf nicht kontrolliert werden. Mir scheint, wir sind in Deutschland. ;-)


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