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Das ist halt tatsächlich die Frage (Fußball und Sport allgemein)

Goalgetter1990, Dienstag, 21.09.2021, 18:04 (vor 1581 Tagen) @ ComediaColonia

Wenn ich es richtig weiß, dann hat der Verein keinen Auskunftsanspruch gegenüber seinen Mitarbeitern, kann also diese „20%“ nicht adäquat ersetzen; das gilt so dann auch für die Beschäftigten der Subunternehmer. Das Gästeteam ist da nur noch das I-Tüpfelchen. Oder ist Berlin da anders?

Ohne die genaue Regelung zu kennen: Es wäre ja quatsch, bei einer vorgesehenen 2G-Regelung (welche ich ja als Veranstalter kontrollieren muss), welche die Mitarbeiter mit einschließt, wenn ich nicht die Mitarbeiter kontrollieren dürfte. Das würde sich im Endeffekt ja gegenseitig ausschließen. Entweder man nimmt die Mitarbeiter raus, oder man muss abfragen dürfen. Kann allerdings tatsächlich sein, dass die Kollegen da nicht dran gedacht haben.


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