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Aber geimpft sein heißt doch nicht, dass eine Infektion ausgeschlossen ist? owt (BVB)

Weeman, Hinterm Knauber, Mittwoch, 04.08.2021, 10:05 (vor 997 Tagen) @ Doman

Na auf die Klagen bin ich nicht gespannt. Den Ausgang kenne ich.

Es ist die persönlich Entscheidung ob man sich impft. Wenn der BVB da keine Fahrlässigkeit (Nichteinhaltung der aha Regeln) beweisen kann verlierst du ohne im Gericht gewesen zu sein bei der Klage..

Ach wer weiß. Ich würde es auf jeden Fall mal probieren. Je nach dem wie die Verträge sind, hat man eventuell noch andere Druckmittel.


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